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Forum - Welche Rechte hat man nach einem Unfall wirklich?

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Farmer (Gast)
18.02.2025 21:09 (UTC)[zitieren]
Hi
Ich hatte letzte Woche einen kleinen Auffahrunfall. Nichts Wildes, aber jetzt meldet sich die Versicherung des Unfallgegners und will mir eine Werkstatt vorschlagen, bei der ich mein Auto reparieren lassen soll. Ich frage mich, ob ich das wirklich annehmen muss oder ob ich auch zu einer Werkstatt meiner Wahl gehen kann. Hat jemand Erfahrung damit?
Tippmann (Gast)
21.02.2025 14:41 (UTC)[zitieren]
Ein Freund von mir hat mal genau das gemacht, was die Versicherung vorgeschlagen hat – und hatte danach nur Ärger. Die Werkstatt hat den Schaden eher oberflächlich repariert, und nach ein paar Monaten gab es plötzlich Probleme mit der Karosserie. Das hätte er sich sparen können, wenn er vorher ein unabhängiges Unfallgutachten hätte machen lassen. Denn so ein Gutachten gibt dir nicht nur eine realistische Einschätzung des Schadens, sondern sichert dir auch das Recht, die Werkstatt selbst zu wählen. Versicherungen empfehlen oft Partnerwerkstätten, weil es für sie günstiger ist – aber ob das auch für dich die beste Lösung ist, steht auf einem anderen Blatt.

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